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   OLG München, 24.10.2011 - 19 U 1704/11   

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OLG München, 24.10.2011 - 19 U 1704/11 (https://dejure.org/2011,32660)
OLG München, Entscheidung vom 24.10.2011 - 19 U 1704/11 (https://dejure.org/2011,32660)
OLG München, Entscheidung vom 24. Oktober 2011 - 19 U 1704/11 (https://dejure.org/2011,32660)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über erhaltene Rückvergütungen beim Vertrieb von Medienfonds; unvermeidbarer Rechtsirrtum hinsichtlich des Umfangs der Aufklärungspflicht; Beweiserleichterung bei unterlassener Aufklärung über erhaltene ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 19.07.2011 - XI ZR 191/10

    Bankenhaftung bie Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütung;

    Auszug aus OLG München, 24.10.2011 - 19 U 1704/11
    Dass das hier nicht der Fall war und die Beklagte deshalb zur Überzeugung des Senats die Vergütung zumindest der Höhe nach "hinter dem Rücken des Kunden" empfangen hat, wurde ebenfalls in zahlreichen den Parteivertretern bekannten Entscheidungen bereits im Einzelnen dargelegt (vgl. z.B. Verfahren 19 U 4574/10 und 19 U 4576/10) und vom BGH mittlerweile mit Beschluss vom 19.07.2011, Gz. XI ZR 191/10 (den streitgegenständlichen Fonds betreffend) bestätigt.

    Auch dann bliebe er hinsichtlich der Höhe der Rückvergütung aufklärungspflichtig (Hinweisbeschluss gem. § 552a ZPO vom 09.03.2011 und Beschluss gem. § 552a ZPO vom 19.07.2011, Gz. XI ZR 191/10, aaO).

    Das Urteil des BGH vom 22. März 2011, Gz. XI ZR 33/10, zum CMS Spread Ladder Swap-Vertrag betrifft den völlig anders gelagerten Fall eigener Gewinnmargen der Bank, wie der BGH inzwischen nochmals klargestellt hat (Beschluss vom 19.07.2011 aaO).

    21 bb) Zur Frage des Verschuldens hat der BGH den vom Senat seit jeher vertretenen Standpunkt mit Beschluss vom 29.06.2010, Gz. XI ZR 308/09 sowie nachdrücklich im Beschluss vom 24.8.2011, Gz.: XI ZR 191/10, wonach Kreditinstitute ihre Pflicht zur Aufklärung über Rückvergütungen bereits ab dem Jahr 1990 schuldhaft verletzt haben, in vollem Umfang bestätigt; darauf wird verwiesen.

    Dies hat auch der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 19.07.2011 (aaO Rz. 12) so gesehen und einen darauf gestützten unvermeidbaren Rechtsirrtum der Bank verworfen.

    24 Das Landgericht ist im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass zugunsten der Kläger die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten streitet (vgl. Hinweisbeschluss des BGH gem. § 552a ZPO vom 09.03.2011, Gz. XI ZR 191/10).

    Die Prospekte von vorher von ihm gezeichneten Medienfonds, aus denen sich die Zahlung einer höheren Provision an die Beklagte ergab, hat der Kläger nach seinen Angaben nicht gelesen, so dass aus deren Erwerb nicht auf sein Einverständnis mit den Rückvergütungen im vorliegenden Fall geschlossen werden kann (vgl. Beschluss des BGH vom 19.07.2011 aaO Rz. 9).

    Auch im Hinweisbeschluss gem. § 552a ZPO vom 09.03.2011, Gz. XI ZR 191/10, hat der BGH eine derartige Möglichkeit nicht einmal erwähnt.

    Die gegenteilige Annahme stünde im Widerspruch zum Grundgedanken der Aufklärungs- und Beratungspflicht (so BGH NJW 2004, 1868, 1870) und wurde im Hinweisbeschluss gem. § 552a ZPO vom 09.03.2011, Gz. XI ZR 191/10, ebenfalls nicht einmal erwähnt.

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG München, 24.10.2011 - 19 U 1704/11
    19 Wie der Senat bereits in zahlreichen den Parteivertretern bekannten Entscheidungen im Einzelnen ausgeführt hat, muss eine Bank, die Fondsanteile empfiehlt, darauf hinweisen, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen erhält (BGH vom 19.12.2006, Gz. XI ZR 56/05, Rz. 22 ff.).

    Wie der BGH bereits wiederholt entschieden hat, kann der Anleger bei verschwiegenen Rückvergütungen einer beratenden Bank die vollständige Rückabwicklung des Anlagegeschäfts als negatives Interesse verlangen (BGH vom 19.12.2006, Gz. XI ZR 56/05, Rz. 27; BGH vom 12.05.2009, Gz. XI ZR 586/07, Rz. 22; auch in der Entscheidung vom 20.01.2009, Gz. XI ZR 510/07, wird eine solche Einschränkung nicht erwogen).

  • BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90

    Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft

    Auszug aus OLG München, 24.10.2011 - 19 U 1704/11
    Das entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: Wird ein Kapitalanleger durch schuldhaft unrichtige Angaben bewogen, einer Publikumsgesellschaft beizutreten, so ist ihm nicht nur seine Einlage, sondern auch der Schaden zu ersetzen, der sich typischerweise daraus ergibt, dass Eigenkapital in solcher Höhe erfahrungsgemäß nicht ungenutzt geblieben, sondern zu einem allgemein üblichen Zinssatz angelegt worden wäre (BGH, NJW 1992, 1223).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG München, 24.10.2011 - 19 U 1704/11
    Die gegenteilige Annahme stünde im Widerspruch zum Grundgedanken der Aufklärungs- und Beratungspflicht (so BGH NJW 2004, 1868, 1870) und wurde im Hinweisbeschluss gem. § 552a ZPO vom 09.03.2011, Gz. XI ZR 191/10, ebenfalls nicht einmal erwähnt.
  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

    Auszug aus OLG München, 24.10.2011 - 19 U 1704/11
    Das Urteil des BGH vom 22. März 2011, Gz. XI ZR 33/10, zum CMS Spread Ladder Swap-Vertrag betrifft den völlig anders gelagerten Fall eigener Gewinnmargen der Bank, wie der BGH inzwischen nochmals klargestellt hat (Beschluss vom 19.07.2011 aaO).
  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG München, 24.10.2011 - 19 U 1704/11
    Wie der BGH bereits wiederholt entschieden hat, kann der Anleger bei verschwiegenen Rückvergütungen einer beratenden Bank die vollständige Rückabwicklung des Anlagegeschäfts als negatives Interesse verlangen (BGH vom 19.12.2006, Gz. XI ZR 56/05, Rz. 27; BGH vom 12.05.2009, Gz. XI ZR 586/07, Rz. 22; auch in der Entscheidung vom 20.01.2009, Gz. XI ZR 510/07, wird eine solche Einschränkung nicht erwogen).
  • BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04

    Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG München, 24.10.2011 - 19 U 1704/11
    Die von der Beklagten in diesem Zusammenhang angesprochenen Entscheidungen betrafen die Haftung (nur) finanzierender Banken wegen eines Wissensvorsprungs o. ä., die dem Interessenten nur hinsichtlich eines bestimmten für das Vorhaben bedeutsamen Einzelpunkts Aufklärung schuldeten (z.B. BGH, Urteil vom 20.03.02007, Gz. XI ZR 414/04, Rz. 21 ff.) und nicht die Haftung einer Bank wie der Beklagten, die aufgrund eines Beratungsvertrags eine umfassende Aufklärung schuldete.
  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus OLG München, 24.10.2011 - 19 U 1704/11
    Wie der BGH bereits wiederholt entschieden hat, kann der Anleger bei verschwiegenen Rückvergütungen einer beratenden Bank die vollständige Rückabwicklung des Anlagegeschäfts als negatives Interesse verlangen (BGH vom 19.12.2006, Gz. XI ZR 56/05, Rz. 27; BGH vom 12.05.2009, Gz. XI ZR 586/07, Rz. 22; auch in der Entscheidung vom 20.01.2009, Gz. XI ZR 510/07, wird eine solche Einschränkung nicht erwogen).
  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 308/09

    Kreditinstitute haben Pflicht zur Aufklärung über sogenannte Rückvergütungen

    Auszug aus OLG München, 24.10.2011 - 19 U 1704/11
    21 bb) Zur Frage des Verschuldens hat der BGH den vom Senat seit jeher vertretenen Standpunkt mit Beschluss vom 29.06.2010, Gz. XI ZR 308/09 sowie nachdrücklich im Beschluss vom 24.8.2011, Gz.: XI ZR 191/10, wonach Kreditinstitute ihre Pflicht zur Aufklärung über Rückvergütungen bereits ab dem Jahr 1990 schuldhaft verletzt haben, in vollem Umfang bestätigt; darauf wird verwiesen.
  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 15/08

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

    Auszug aus OLG München, 24.10.2011 - 19 U 1704/11
    Die Übertragung der Beteiligung ist nach der Rechtsprechung des BGH nicht erforderlich (BGH-Urteile vom 28.11.2007, Gz. III ZR 214/06, und vom 07.12.2009, Gz. II ZR 15/08), sondern nur (wie nunmehr ausdrücklich beantragt) die Übertragung aller Rechte aus der (mittelbaren) Beteiligung.
  • BGH, 03.03.2011 - III ZR 170/10

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

  • BGH, 28.11.2007 - III ZR 214/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zurechnung von

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 65/96

    Umfang der Gewährung rechtlichen Gehörs; Richterliche Frage- und

  • OLG München, 14.02.2011 - 19 U 4574/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen

  • OLG München, 14.02.2011 - 19 U 4576/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen

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